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Einspruch gegen Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland (€ 4,90)

Beschreibung:

Seit dem 28. Oktober 2010 können rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Die neue Regelung ermöglicht es dem Bundesamt für Justiz, nicht bezahlte Bußgelder für im EU-Ausland begangene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung hierzulande bei deutschen Autofahrern einzutreiben.
Allerdings muss das Bußgeld höher als 70,- Euro sein. Doch schon bei geringfügigen Verkehrsverstößen wie z.B. Falschparken ist dieser Betrag schnell erreicht. Denn zum einen sind die Bußgelder im EU-Ausland oft um ein Vielfaches höher als bei vergleichbaren Verkehrsverstößen in Deutschland. Zum anderen werden die Verwaltungsgebühren für den Bescheid mitgerechnet.


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Dateiformat:

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