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Berliner Testament, Voll- und Schlusserbschaft (€ 7,50)

Beschreibung:

Bei einem Berliner Testament setzen sich die beiden Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben ein. Erben des zuletzt Verstorbenen sollen dann die gemeinsamen Kinder oder nahe stehende dritte Personen sein.
Steuerrechtlicher Hinweis:
Das Berliner Testament kann bei größeren Vermögen steuerrechtlich nachteilig sein. Da das Erbe beim Berliner Testament zunächst an den Längerlebenden geht, werden die steuerrechtlichen Freibeträge (Ehegatte 500.000 Euro, je Kind 400.000 Euro) der Kinder, die ja erst Erbe nach dem Tod des Längerlebenden werden, nicht genutzt.
Ist das Vermögen also beim Tod des ersten Ehegatten voraussichtlich größer als 500.000 Euro oder beim Tod des Letztversterbenden größer als 400.000 Euro pro Kind, sollten ggf. andere erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten erwogen werden, z.B. lebzeitige Grundstücksübertragungen an die Kinder, Vermächtnisse zugunsten der Kinder bereits beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten und Zuwendungen an sonstige Angehörige im Rahmen von deren Freibetrag beim Tod des Letztversterbenden.


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Dateiformat:

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