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Anmeldung von Bedenken gegen die Bauausführung (€ 4,90)

Beschreibung:

Der Bauunternehmer kann nach der VOB/B von der Haftung für Mängel am Bauwerk frei werden, wenn er dem Bauherrn seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich, möglichst schon vor Baubeginn, schriftlich mitteilt. Hierzu dient das vorliegende Muster. Hinweis: Unter Berücksichtigung der seit dem 11. Juni 2010 in Kraft getretenen VOB/B 2009.


Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
Dateiformat:

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