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Batteriegesetz Hinweispflicht (€ )

Beschreibung:

Sie verkaufen Batterien einzeln oder als Bestandteil eines Produkts an Verbraucher? Dann sind Sie nach dem Batteriegesetz (Stand: 1. Dezember 2009) dazu verpflichtet, Ihre Kunden auf die gesetzliche Rückgabepflicht hinzuweisen. Nutzen Sie unsere Mustervorlage.


Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
Dateiformat:

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